SPENDENAUFRUF

Wir arbeiten ehrenamtlich, trotzdem fallen z.B. für Lärmschutz- oder Rechtsgutachten Kosten an.

Daher freuen wir uns über jede Spende.

Konto: 366 600 30 00 

MittelbrandenburgischeSparkasse
BLZ: 160 500 00

IBAN: DE72 1605 0000 3666 0030 00
BIC: WELA DE D1 PMB

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Vereinfachter Zuwendungs (Spenden) -nachweis bei Spenden bis EUR 200,00 Für Spenden bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Spendenbescheinigung. Das Finanzamt akzeptiert den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungs-bestätigung (PC-Ausdruck bei Online-Banking) eines Kreditinstituts. Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein

Weiterhin ist der als PDF beigefügte „Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis“ dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung (PC-Ausdruck bei Online-Banking) beizufügen.

Spendenbescheinigungen bei Spenden ab EUR 200,01 Bei Spenden ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung zu. Bitte vermerken Sie hierzu Ihren Namen und Anschrift als Verwendungszweck. Wir werden Ihnen dann innerhalb von 4 Wochen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

Fragen zu Spenden: Haben Sie Fragen zu Ihrer Spende bzw. des Nachweises, wenden sie sich bitte an unser Büro.

 

spenden@zeuthen-gegen-fluglaerm.de