für Zeuthen, Eichwalde und Schulzendorf haben die 2012 gefundenen lärmmindernden Regelungen Bestand.
Kurz vor Eröffnung des BER gab es noch einmal einige Kontakte zwischen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und der Gemeinde Zeuthen. Der Grund waren vereinzelte Veröffentlichungen in den Medien mit Bezug auf vermeintliche Flugexperten, die Zweifel an dem aktuell gültigen, in der Fluglärmkommission beschlossenen und durch die DFS sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) sorgfältig auf Sicherheit geprüften Routen streuten. Heute können wir bestätigen, dass die lärmmindernden Regelungen zur Routenbelegung für Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen Bestand haben. „Betrachtet man die unrühmliche Geschichte des BER, so ist es mehr erfreulich, dass die DFS sich hier als verlässlicher Partner zeigt. Hier geht es nicht um ein St. Florian Prinzip und auch nicht um Lärmminderung auf Kosten der Sicherheit, sondern um die unter den gegebenen Umständen geringsten Lärmauswirkungen für eine der kinderreichsten Regionen Brandenburgs “ so Dirk Schulz, der gemeinsam mit Sven Herzberger Zeuthen in der Fluglärmkommission (FLK) vertritt.
Zur Erinnerung: Die Route mit dem 15 Grad Knick quer über Schulzendorf, Eichwalde-Süd und Zeuthen war einst Anlass für die Gründung des Bürgervereins Leben in Zeuthen (BLiZ). Zeuthen durfte seit dem Beschluss der Realisierung des BER vor 22 Jahren davon ausgehen, nicht überflogen zu werden. Von den damaligen Betreibern wurde dies aktiv und wider besseres Wissen kommuniziert. So war vor 10 Jahren der Schrecken groß als die Route mit einem 15 Grad Knick über Zeuthen kurz vor dem ersten Eröffnungstermin vor 10 Jahren bekannt wurde. Viele Bürger unserer Gemeinden fühlten sich zu Recht betrogen.
Dass es heute keinen Schutzzonen gegen Fluglärm in Zeuthen gibt, ist letztlich einem Routensystem zu verdanken das grundsätzlich bis heute Bestand hat. Obwohl die DFS und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf Empfehlung der FLK zwei Alternativrouten entwickelt haben, konnte die 15 Grad Route jedoch nicht ganz aus den Plänen gestrichen werden. So erfüllen z.B. einige Luftfahrzeuge nicht die erforderlichen Steigraten und es soll somit die Ausnahme bleiben, dass die Route genutzt wird.
Aktuell sind insbesondere in einem Dokument, identisch zu dem gleichwertigen Dokument vor acht Jahren, diese Ausnahmen geregelt. Dieses AIC (Aeronautical Information Circular) ist eine verbindliche Verfahrensanweisung für alle Airlines, Piloten und Lotsen. Wie laut es also wird hängt auch von der Prozessdisziplin aller Beteiligten ab. Aber wie seinerzeit Prof. Scheuerle, damals Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und heutiger Vorstandsvorsitzender der DFS, sagte: „Das ist wie eine Polizeikontrolle – eine rote Ampel zu überfahren bleibt auch nicht ungestraft“. Die Auswertung der ersten Tage bei Starts Richtung Osten zeigt: Bisher haben sich alle an die Regeln gehalten, wie die Flugspuren zeigen.