Positionspapier des Bürgervereins „Leben in Zeuthen“ BliZ e.V.
Lebensqualität in Bezug auf Naturschutz, Landschaftspflege sowie die öffentliche
Gesundheitsfürsorge in Zeuthen. Insbesondere gilt dies für Maßnahmen, welche
Belastungen und Gefahren für Mensch und Natur reduzieren, minimieren bzw. verhindern.
Ziel ist es, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Zeuthen sowie den Schutz der
Lebensgrundlagen seiner Bewohner durch Information und Maßnahmen zu fördern. Von
besonderer Bedeutung ist hierbei das Ziel des Vereins, die Einwohner von Zeuthen vor
Lärm- und Schadstoffbelastung durch Flugbetrieb zu schützen.
Flugroutenvorschläge der Deutschen Flugsicherung DFS“ vom 6. September 2010. Ziel war
und ist es, eine Plattform für alle Bürger von Zeuthen zu schaffen, die sich für die Erhaltung
und Verbesserung der Lebensqualität in Zeuthen und Umgebung einsetzen, und
insbesondere Zeuthen vor Lärm- und Schadstoffbelastung durch neue Flugrouten schützen
wollen.
Grundlegende Positionen der Arbeit des Vereins sind:
-  			Der Verein BliZ e.V. lehnt die neuen Flugroutenvorschläge der DFS ab mit dem Ziel, eine
 Fluglärmbelastung Zeuthens zu verhindern. Grundlage der Flugrouten des BBIFlughafens
 müssen die dem Planfeststellungsverfahren und insbesondere die der
 Definition der Lärmschutzzonen zugrundeliegenden Flugrouten sein, die ein geradliniges
 Abflug- und Landeverfahren vorsehen. Insbesondere muss eine rechtsverbindliche
 Definition dieser Flugrouten erreicht werden.
-  			Der Verein BliZ e.V. ist offen für alternative Vorschläge zu den Flugrouten, sofern
 dadurch eine zusätzliche Fluglärmbelastung von bisher nicht betroffenen Bürgern
 ausgeschlossen werden kann.
-  			Der Verein BliZ e.V. setzt sich für ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00 und
 06:00 Uhr ein.
 	BliZ e.V. hat sich dem Bündnis Berlin Brandenburg gegen neue Flugrouten angeschlossen,
 	da es mit und für uns diese Ziele vertritt.
 	Grundlage unserer Forderungen ist das Prinzip des Vertrauensschutzes. Bei der Planung
 	und Planfeststellung des Flughafens wurden Flugrouten kommuniziert und Lärmschutzzonen
 	definiert, die auf geradeaus gehenden Abflugrouten basieren. Gemeinden und Bürger
 	außerhalb dieser Zonen wurden nicht in die politische und gerichtliche Auseinandersetzung
 	einbezogen. Auch die Bürger Zeuthens haben sich auf das Prinzip des Vertrauensschutzes
 	verlassen. Viele von uns haben in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren die ursprüngliche
 	Flugroutenplanung als Grundlage für ihre Wohnortentscheidung, weiter hier zu leben oder
 	hierher zu ziehen, verwendet. Ebenso wurden die dem Planfeststellungsverfahren
 	zugrundeliegenden Flugrouten seitens der Gemeinde Zeuthen für die Planung und
 	Umsetzung von Kindertageseinrichtungen und Schulen genutzt. Diese Investitions-,
 	Ortsentwicklungs– und Lebensentscheidungen dürfen nicht durch unverantwortliche und
 	ungesetzliche Flugroutenentscheidungen konterkariert werden. Insbesondere ist der
 	Standort Zeuthen als einer der kinderreichsten Orte Brandenburgs und ruhiger Wohnsitz
 	vieler Mitbürger nachhaltig gefährdet. Vertrauensschutz ist eines der wichtigsten Gebote der
 	Politik. Der Verein erinnert die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger daran.
 	Der Verein vertritt die Auffassung, dass die ursprüngliche Standortentscheidung für
 	Schönefeld falsch war. Mit diesem Flughafenstandort werden stark besiedelte Wohngebiete
 	von Fluglärm betroffen. Bereits durch das Raumordnungsverfahren des Brandenburger
 	Umweltministeriums von 1996 wurde der Standort als ungeeignet eingeschätzt. Daher ist
 	der Verein der Einschätzung, daß der Standort Schönefeld nicht zu einem Großflughafen
 	und internationalen Drehkreuz mit einem großen Anteil an Umsteigeverbindungen ausgebaut
 	werden kann. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006
 	zum Planfeststellungsbeschluss (BVerwG4A1078.04.pdf, Ziffern 151 und 100) geht von
 	einem mittelgroßen Flughafen aus, der die Bedürfnisse der Region Berlin / Brandenburg
 	decken soll und von einem Umsteigeanteil von 5 bis 10 %.
 	Ein darüber hinausgehender weiterer Ausbau des Flughafens an diesem Standort ist daher
 	auch wiederum aus Sicht des Vertrauensschutzes ausgeschlossen.
 	4. Der BBI ist nicht als „internationaler Großflughafen“ genehmigt, sondern als „mittelgroßer
 	Verkehrsflughafen“, um den „Luftverkehrsbedarf der Länder Berlin und Brandenburg“ zu
 	decken.
 	Die Klagen gegen das Planfeststellungsverfahrens wurden vor einigen Jahren abschlägig
 	entschieden, ebenso sind große Teile des ausgebauten Flughafens Schönefeld fertig
 	gestellt. Der Verein hält die Forderung nach einem Baustopp derzeit nicht für realistisch.
 	Die Mitglieder des Vereins respektieren alle diejenigen, die sich seit Beginn der
 	Flughafenplanung und auch gegenwärtig gegen den Standort und für einen Baustopp
 	einsetzen. Sie respektieren gleichermaßen, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes, das
 	von der Politik für den Flughafen eingefordert wird, auf Gegenseitigkeit beruht. Denn bauend
 	auf den Vertrauensschutz haben viele Zeuthener Bürger und Mitglieder ihre
 	Wohnentscheidung getroffen, nachdem der Flughafenbau beschlossen war. Dieser
 	Entscheidung lagen jedoch die geradlinigen Abflugrouten eines mittelgroßen Flughafens
 	zugrunde.
 	Grundlage für die Arbeit des Vereins sind die vier oben genannten Kernpositionen, um eine
 	größtmögliche Plattform für die Bürger Zeuthens und seiner Umgebung zu bilden. Der Verein
 	ist offen für alle Bürger aus Zeuthen und Umgebung, die sich zur Durchsetzung dieser
 	Kernpositionen zusammenschließen.
 	Diese Positionen versucht der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit, juristische Aktivitäten sowie
 	durch Gespräche mit den politisch Verantwortlichen zu vertreten und durchzusetzen.
 	Der Verein ist offen mit allen Organisationen zusammenzuarbeiten, die sich zum Ziel der
 	Verminderung von Flug- und anderem Lärm und zur Verbesserung der Lebensqualität
 	zusammengeschlossen haben.
 	Es ist unsere feste Überzeugung, dass bürgerschaftliches Engagement die Politik ändern
 	kann.
 	Grundzüge des Vereins sind Toleranz, Respekt und Akzeptanz von unterschiedlichen
 	Auffassungen, Religionen, politischen Ansichten, Überzeugungen und Meinungen. Der
 	Verein verurteilt und lehnt jegliche Form von rassistischen, menschenverachtenden und
 	undemokratischen Strukturen sowie diesbezügliche Meinungen und Äußerungen ab.
Zeuthen im Februar 2011
