Landesregierung läßt Anwohner im Regen stehen – keine Ausweitung des Nachtflugverbotes

Landesregierung läßt Anwohner im Regen stehen – keine Ausweitung des Nachtflugverbotes

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte am heutigen Montag in Potsdam das Scheitern seiner Bemühungen für ein Nachtflugverbot am BER im Einvernehmen mit dem Land Berlin und dem Bund. Christian Selch, einer der Initiatoren des erfolgreichen Volksbegehrens und Vorsitzender der Bürgerinitiative in Zeuthen erklärt dazu: „Für das Vorgehen der Landesregierung habe ich absolut kein Verständnis. Woidke kapituliert vor Wowereit und Dobrindt, bevor überhaupt ernsthafte Gespräche oder Verhandlungen über das Nachtflugverbot stattgefunden haben. Die neue Verhandlungsposition ist für mich nicht akzeptabel. Zumal reguläre Starts sowieso erst ab 5.30 Uhr stattfinden sollen. Für diese 30 Minuten mehr Nachtruhe haben wir nicht gekämpft. Das neue Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen forderte erst kürzlich einen ausgedehnteren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und sprach sich klar für eine flugfreie Zeit von 22 – 6 Uhr aus.“

Mit der heutigen Ankündigung wird wieder einmal deutlich demonstriert, wie wenig die Landesregierung das angenommene Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am künftigen Flughafen BER mittragen.
Der Vorstoß des Ministerpräsidenten verstärkt den Eindruck, dass man die Verhandlungen schnellst möglich beerdigen will. Es soll Ruhe herrschen vor der Landtagswahl im September.

In einem Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zum Thema „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ vom 26. März 2014 steht auf Seite 172, 2. Absatz folgendes:
„Um den Schutz der Nachtruhe besonders hervorzuheben, sollte die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kodifiziert werden (Tz. 32). Insoweit sollte allerdings der Schutz der gesamten Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gewährleistet sein. Die von der Rechtsprechung vorgenommene Flexibilisierung, die zwischen „Kernnacht“ und „Randzeiten“ unterscheidet, muss vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Schutzpflicht für die menschliche Gesundheit eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben, die nicht zu einer Entwertung des Schutzes der Nachtruhe während der Randzeiten führen darf.“

„Gerade unter diesem Aspekt müssen wir prüfen lassen, ob die Landesregierung mit ihrer Bankrotterklärung alles getan hat, damit der Umsetzung des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot genüge getan ist“, so Christian Selch weiter.

Bürgerverein Leben in Zeuthen e.V.

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