Geahnt haben wir es alle, jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß.
Auszug aus dem Protokoll der PPS vom 5.10.1998
Erst nachdem das Verwaltungsgericht in Cottbus dem Antrag auf Zwangsvollstreckung und Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 EUR erließ, öffneten sich die Türen zu den Archivräumen der FBB. In einem langwierigen Verfahren hatte sich die Bürgerinitiative von Kleinmachnow das Akteneinsichtsrecht hart erstritten. Erst das Oberverwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass dem Einsichtsrecht uneingeschränkt nachzukommen sei. Die darauffolgenden Termine zur Akteneinsicht waren jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Lediglich 2 Aktenordner wurden von der Flughafengesellschaft zur Verfügung gestellt.
Die Existenz weiterer Dokumente wurde vom Flughafen stets verschwiegen.
Am Donnerstag den 14. Juni hatte die Kleinmachnower Bürgerinitiative das Ergebnis der erkämpften Akteneinsicht in die Planungsunterlagen der FBB nun veröffentlicht.
Lange würde über ein Protokoll aus dem Oktober 1998 spekuliert, in dem bereits zum damaligen Zeitpunkt den Planern des Flughafen klar war, das eine unabhängige Nutzung beider Bahnen nur mit Routen erlaubt ist, die sich in einem Winkel von 15° von einander entfernen.
Im Protokoll heißt es weiter, dass mit Hilfe des Bundesverkehrsministeriums Einfluss auf die DFS genommen werden soll, um das Verfahren nicht zu verzögen und nicht zusätzlich Kosten für neue Gutachten entstehen zu lassen.
Das Ergebnis dieser Einflussnahme ist allen hinlänglich bekannt. Veröffentlicht und über Jahre gebetsmühlenartig vorgetragen wurden die geraden Abflugrouten am BER – auf die sich eine gesamte Region verlassen hat. Hierbei handelt es sich um arglistige Täuschung und Vorsatz im besonderen Fall. Selbstverständlich werden die neuen Dokumente genutzt, um die Argumentation der Bürger in den anhängigen Verfahren zu stützen.