Brandenburg gibt Zuständigkeit ab

Brandenburg gibt klammheimlich Zuständigkeit für Lärmschutz und Nachtflugverbot am BER ab

Zuständigkeit für Planfeststellungsbeschluss auf Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg übertragen.

Für den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens BER war bislang das Infrastrukturministerium Brandenburgs zuständig. Der Planfeststellungsbeschluss ist die Baugenehmigung für das Flughafenprojekt, er benennt zugleich die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen. Nun hat die brandenburgische Landesregierung die Sommerpause dazu genutzt, diese Zuständigkeit an eine Behörde abzugeben, in der auch Berlin das Sagen hat. Die betreffenden Ausschüsse des brandenburgischen Landtags wurden dazu nicht befragt, die Öffentlichkeit nicht informiert, mit gutem Grund. Denn weder die Abgeordneten noch die betroffenen Bürger hätten sich diese Transaktion widerstandslos gefallen lassen. Wer profitiert davon?

In Brandenburg ist der Flughafen beheimatet. Dort ist der Anteil der Betroffenen an der Gesamtbevölkerung so hoch, dass Mehrheitsentscheidungen zugunsten der Leidtragenden möglich sind, wie das erfolgreiche Volksbegehren zum Nachtflugverbot erwiesen hat. Entsprechend hoch ist der Druck auf die brandenburgische Landesregierung. Berlin dagegen wird, misst man die Zahl der Betroffenen an der Anzahl der Einwohner, von den Auswirkungen des Flughafens weniger stark getroffen. Entsprechend geringer ist der Druck auf den Berliner Senat, entsprechend kompromisslos konnte Berlin stets gegen die Interessen der Betroffenen agiert.

Für die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses ist nunmehr die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in Schönefeld zuständig. D.h. über den Vollzug des gerichtlich bestätigten Lärmschutzes und des in Folge des Volksbegehrens von Brandenburg beschlossenen Nachtflugverbots wachen nun Berlin und Brandenburg gemeinsam, da es sich um eine gemeinsame Behörde beider Bundesländer handelt. Was dies bedeutet, hat die Vergangenheit leidvoll gezeigt: Berlin macht die Ansagen und Brandenburg ordnet sich unter.

Es ist zwar seit langem geplant, die Zuständigkeit für den Planfeststellungsbeschluss an die Luftfahrtbehörde abzugeben. Allerdings erst in Zeiten des routinemäßigen Flugbetriebs, ein Jahr nachdem der Flughafen an den Start gegangen ist. Dass die Regierung von Brandenburg sich bereits jetzt, mitten in der Bauphase und vor allem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie durch Volksbegehren und Gerichtsurteil zu beherztem Handeln zugunsten der Betroffenen verpflichtet wäre, dieser Aufgabe entledigt, ist mehr als enttäuschend.

Der Bürgerverein Leben in Zeuthen und die anderen Bürgerinitiativen im Flughafenumfeld werden diese Flucht durch die Hintertür nicht hinnehmen. Und übrigens: Die Abgeordneten des Landtags Brandenburg haben die Möglichkeit, die Rückübertragung der Zuständigkeit zu beantragen.

Bürgerverein Leben in Zeuthen
Der Vorstand

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