Vertragsverletzungsverfahren

EU-Vertragsverletzungsverfahren

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wegen der nachträglich geänderten Flugrouten am BER ist ein Paukenschlag.
Die EU ist im Gegensatz zum Bundesverkehrsministerium der Überzeugung, dass bei maßgeblich geänderten Flugrouten neue Umweltverträglichkeitsprüfungen stattzufinden haben. Diese betreffen sowohl die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, als auch auf das Schutzgut Natur.
Die Folgen hatte Axel Raab, Sprecher der Deutschen Flugsicherung, schon im Januar folgendermaßen beschrieben: Entweder müssten für die neuen Routen die Umweltverträglichkeitsprüfungen nachgeholt, oder „die Flugrouten um den BER noch einmal neu festgelegt, das Prozedere der Abstimmung mit der Fluglärmkommission wiederholt werden.“
Nach Rechtsanwalt Baumann dauern die Durchführung der Umweltprüfungen und die erforderlichen Verwaltungsverfahren 2-3 Jahre.
Franziska Heß von der maßgeblich beteiligten Anwaltskanzlei Baumann wies darauf hin, dass dieses Verfahren auch Einfluss auf die derzeit laufenden Flugroutenklagen haben könne, die sich auf die gleichen Argumente stützen. Aus Naturschutzgründen könnten am ehesten die Routen über den Müggelsee und den Rangsdorfer See gekippt werden. Aber: Einzelne Flugrouten lassen sich nicht einfach streichen, das ganze Konzept müsste dann auf den Prüfstand.
Der rechtlich bislang nicht geahndete Flugroutenbetrug beginnt sich nun doch noch zu rächen. Wir bleiben am Ball um gegebenenfalls juristisch aktiv zu werden, falls dies notwendig erscheint.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der EU

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