Der Flughafen und das brandenburgisches Ministerium verweigern Flughafenanwohnern erneut den zugesagten Lärmschutz!
Durch billigen Rechentrick will der Flughafen 300 Millionen Euro sparen!
Die Bürgerinitiativen in Zeuthen, Schulzendorf, Wildau, Königs Wusterhausen und Kiekebusch bitten:
Unterstützen Sie die Lärmschutzklage,die der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV e.V.)betreut.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Im Jahr 1996 beschlossen die drei Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund, einen neuen Flughafen in Schönefeld zu errichten, obwohl viele Gutachten zuvor bescheinigt hatten, dass dieser Ort für ein derartiges Projekt ungeeignet ist; ungeeignet deshalb, weil dort zu viele Menschen leben. Um ihren Wunsch-Standort dennoch durchsetzen zu können, ver- sprach die Flughafengesellschaft einen guten Lärmschutz für die betroffenen Anwohner. Dies war die Voraussetzung dafür, dass die Planfeststellungsbehörde im brandenburgischen Infra- strukturministerium und die Gerichte das Projekt an dem im Grunde ungeeigneten Standort genehmigten.
Seit es aber an die Umsetzung des Lärmschutzes geht, wehrt sich der Flughafen mit allen Mitteln dagegen, den Preis für seine Standortentscheidung zu zahlen.
Der Flughafen verbaute bislang, ohne die Betroffenen darüber aufzuklären Billig-Lärmschutz, der nicht einmal annähernd dem Standard entsprach, der in den Genehmigungsunterlagen zugesagt worden war. Die betrogenen Anwohner wehrten sich und erhielten Recht: Das Ober- verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Juni diesen Jahres, dass der Lärmschutz genau so ausgeführt werden muss, wie es in den Planfeststellungsunterlagen steht: Kein einzi- ger Flieger darf tagsüber im Rauminneren mit mehr als 55 Dezibel (A) zu hören sein, auch der lauteste nicht.
Mit dieser klaren Entscheidung des Gerichts ist die Sache aber – leider – nicht erledigt.
Der Flughafen gibt gerne Geld für edle Hölzer, Natursteinböden und Image-Kampagnen aus. Wenn es darum geht, das Ansehen des Aufsichtsratsvorsitzenden zu wahren und aussichtslose Termine zu halten, ist sogar jeder Betrag recht. Beim Thema Lärmschutz wird dagegen alle Phantasie darauf verwendet, zu sparen. Das Schlimme ist: Das brandenburgische Infrastruk- turministerium hilft dem Flughafen dabei. Das Ministerium deutet die Entscheidung des Ober- verwaltungsgerichts aktuell folgendermaßen: Man wertet nicht den Krach, den jeder einzelne Flieger macht, sondern man bildet einen Durchschnittswert. Die 55 Dezibel dürfen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres im Rauminneren 0,49–mal am Tag überschritten werden. Wird die Zahl 0,49 korrekt gerundet, heißt es dort, so ergibt sich eine 0, wie es das Gericht verlangt. Der feine Unterschied: Statt 0 Fliegern hört man dann im Innenraum 182 Flieger im Jahr mit mehr als 55 Dezibel. Mindestens ebenso bedeutsam ist der Umstand, dass alle Flugzeuge in der Wohnung zwischen 4 und 7 Dezibel lauter zu hören sein werden, weil der Lärmschutz insgesamt geringer dimensioniert wird. Der Flughafen möchte durch diesen billi- gen Rechentrick etwa 300 Millionen Euro sparen.
Die Interpretation des Verkehrsministeriums hat aber auch bedeutende Konsequenzen für all diejenigen, die von weniger beflogenen Routen oder Routenabweichungen betroffen sind. Diese erzeugen einen geringeren Dauerschallpegel und fallen daher nicht in das offiziell ausge- wiesene Tagschutzgebiet. Die wenigsten wissen: Auch sie haben Anspruch auf Lärmschutz, wenn Flugzeuge im Rauminneren mehr als 55 Dezibel erzeugen. Der wesentliche Unterschied besteht in der Umkehr der Beweislast. In diesem Fall muss der Betroffene, wenn der Flughafen seinen Betrieb aufgenommen hat, einen entsprechenden Geräuschpegel selbst nachweisen. Dieser Nachweis wird aber beinahe unmöglich, wenn mit Durchschnittswerten operiert wird, wie es das brandenburgische Infrastrukturministerium jetzt tut. Die Betroffenen müssten dann ein halbes Jahr lang gültige Messergebnisse für ihre Wohnung liefern, um ihren Anspruch auf Lärmschutz nachzuweisen.
Darum bleibt uns Betroffenen keine andere Wahl, als unser Recht erneut einzuklagen.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Würzburg/Leipzig) hat am 31.8.2012 beim Oberverwal- tungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage eingereicht. Die Kläger wohnen in Berlin, Blan- kenfelde und Diedersdorf. Der Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV e.V., Vorsitzende Christine Dorn) unterstützt die Klagen inhaltlich, fachlich, organisato- risch sowie finanziell und bittet deshalb um Spenden an den VUV.
Die Arbeit von RA Baumann hatte bereits im Juni zu der positiven Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geführt.
Die aktuelle Klage fordert erneut die strikte Einhaltung der 0-mal 55dB (A)-Regelung. Damit verbunden ist ein Eilantrag. Außerdem sollen anstelle der bisher verbauten Billiglüfter Geräte verwendet werden, die nicht nur Luft in die Räume hineinblasen, sondern auch für ein geregel- tes Abströmen der Luft sorgen und damit der Energieeinsparverordnung entsprechen.
Diese Klage ist wichtig für:
– Bewohner des Tagschutzgebiets: Strikte Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses von 2004, d.h. 0-mal 55 dB (A) im Innenraum bei geschlossenen Fenstern!
– Bewohner außerhalb des Tagschutzgebiets, die von weniger beflogenen Routen und Routenabweichungen betroffen sind. Auch sie können Lärmschutz erhalten!
– Bewohner des Nachtschutzgebiets: Einbau von besseren und vorschriftsgemäßen Lüftungsanlagen!
– alle, die wollen, dass Täuschung und billige Tricks aufhören!
– alle, die nicht wollen, dass immer zuerst an den betroffenen Bürgern gespart wird!