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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.7.2012 sein Urteil zu den Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss verkündet und wies alle Klagen zurück.
Die Richter billigten die Planung des Flughafen und legalisierten so im Nachhinein die Täuschungen der Flughafenplaner über die Betroffenheiten und Auswirkungen des Projektes auf Mensch und Natur.
Zu der vom Bürgerverein „Leben in Zeuthen“ unterstützten Klage der Rechtsanwaltes Matthias Hellriegel sagt das Bundesverwaltungsgericht:
Diese Klagen hat das Bundesverwaltungsgericht als unbegründet abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss leidet nicht an einem Rechtsfehler, der zu einem Rücknahmeanspruch führen könnte. Der Beklagte hat die Planunterlagen allerdings nicht in allen Gemeinden ausgelegt, in denen dies erforderlich gewesen wäre. …
Was das Bundesverwaltungsgericht genau gesagt hat können Sie hier nachlesen.
>>> Pressemitteilung des BVerwG vom 31.7.12 <<<
In den nächsten Wochen wird der Bürgerverein Leben in Zeuthen sich zusammen mit den Klägern und den Anwälten über weitere rechtliche Schritte beraten, so das auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof weitere Möglichkeiten sind den Vertrauensschutz wiederherzustellen.
Klicken Sie auf das Bild un das Interview mit Martin Henkel vom 31.7.12 |
Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Bürgervereins Leben in Zeuthen zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 31.7.2012 als Download.